Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 20.03.2001

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.03.2001 - 10 U 189/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,6302
OLG Düsseldorf, 15.03.2001 - 10 U 189/99 (https://dejure.org/2001,6302)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.03.2001 - 10 U 189/99 (https://dejure.org/2001,6302)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. März 2001 - 10 U 189/99 (https://dejure.org/2001,6302)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mietgarantie; Zweites Versäumnisurteil ; Säumnis

  • Judicialis

    ZPO § 87; ; ZPO § 345; ; ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 513 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 341 Abs. 2; ; ZPO § 339 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 87 § 345 § 513 Abs. 2 Satz 1
    Zweites Versäumnisurteil - zulässiger Einspruch gegen erstes Urteil - Einwände des Berufungsklägers bei unzulässigem Erlaß

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 832
  • MDR 2001, 833
  • JR 2002, 380
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.1995 - XI ZB 1/95

    Verwerfung des unzulässigen Einspruchs gegen einen Vollstreckungsbescheid bei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2001 - 10 U 189/99
    Im Falle der Unzulässigkeit des Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil ist indes entweder nach § 341 Abs. 2 ZPO ohne mündliche Verhandlung durch Beschluss oder aber durch kontradiktorisches Urteil bzw. im Falle der Säumnis des Einspruchsführers durch unechtes Versäumnisurteil, nicht dagegen im Wege eines zweiten Versäumnisurteils zu entscheiden, weil letzteres in der Tat einen zulässigen Einspruch voraussetzt (vgl. z.B. BGH NJW 1995, 1561 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.09.1959 - IV ZR 84/59

    Zustellung an einen Anwalt

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2001 - 10 U 189/99
    Zur wirksamen Zustellung an einen Rechtsanwalt ist nämlich unter anderem dessen Wille erforderlich, das anerkanntermaßen in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzusehen (so z.B. BGHZ 30, 335, 336 und BGH NJW-RR 1989, 57, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 123/88

    Beschwerde gegen Ablehnung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.03.2001 - 10 U 189/99
    Zur wirksamen Zustellung an einen Rechtsanwalt ist nämlich unter anderem dessen Wille erforderlich, das anerkanntermaßen in seinen Gewahrsam gelangte Schriftstück als zugestellt anzusehen (so z.B. BGHZ 30, 335, 336 und BGH NJW-RR 1989, 57, jeweils mit weiteren Nachweisen).
  • OLG Hamm, 23.02.2011 - 8 UF 218/10

    Anforderungen an die Begründung der Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil

    Allerdings kann die Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil auch darauf gestützt werden, dass das zweite Versäumnisurteil zu Unrecht ergangen ist, weil die Voraussetzungen des § 345 ZPO nicht vorgelegen haben (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 280), also die prozessuale Lage für den Erlass eines zweiten Versäumnisurteils (Säumnis der Partei in zwei aufeinanderfolgenden Terminen) nicht gegeben gewesen sei.
  • LAG Sachsen, 24.11.2004 - 2 Sa 263/04

    Arbeitsentgelt, Versäumnisurteil, inkorrekte Entscheidung, Meistbegünstigung,

    Geht es hingegen - wie hier - um eine Voraussetzung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels überhaupt, würde es keine "Meist"-Begünstigung mehr darstellen, wenn bereits der Zugang zu einer gerichtlichen Kontrollinstanz durch Voraussetzungen behindert würde, mit denen bei Ergreifen des wahlweise statthaften Rechtsmittels oder Rechtsbehelfs nicht zu rechnen wäre (im Ergebnis wie hier OLG Düsseldorf vom 15.03.2001 - 10 U 189/99 -, JR 2002, 380).

    Das Oberlandesgericht Düsseldorf (vom 15.03.2001, a. a. O.) befürwortet eine Aufhebung des "so bezeichneten" Zweiten Versäumnisurteils und eine Zurückverweisung an die erste Instanz "zur erneuten Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Berufungsverfahrens".

  • OLG Frankfurt, 10.08.2010 - 9 U 61/08

    Versäumnisurteil gegen den Beklagten: Berufung gegen ein zu Unrecht erlassenes

    Geht es hingegen - wie hier - um eine Voraussetzung der Statthaftigkeit des Rechtsmittels überhaupt, würde es keine "Meist"-Begünstigung mehr darstellen, wenn bereits der Zugang zur nächsten Instanz durch Voraussetzungen behindert würde, die bei dem wahlweise statthaften Rechtsmittel oder Rechtsbehelf nicht eingreifen (in diesem Sinne OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.03.2001, 10 U 189/99; Sächsisches LAG, Urteil vom 24.11.2004, 2 Sa 263/04 - abrufbar über juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 20.03.2001 - 7 WF 111/01   

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https://dejure.org/2001,12520
OLG Hamm, 20.03.2001 - 7 WF 111/01 (https://dejure.org/2001,12520)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20.03.2001 - 7 WF 111/01 (https://dejure.org/2001,12520)
OLG Hamm, Entscheidung vom 20. März 2001 - 7 WF 111/01 (https://dejure.org/2001,12520)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 78 Abs. 2 § 121 Abs. 3
    Zur Beiordnung eines beim Prozessgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalts

Papierfundstellen

  • MDR 2001, 832
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 10.10.2006 - XI ZB 1/06

    Beiordnung eines nicht bei dem Prozessgericht zugelassenen Rechtsanwalts

    Ein Teil meint, eine Nachfrage sei nicht erforderlich, weil es seiner Einwilligung nicht bedürfe (OLG Hamm MDR 2001, 832 und FamRZ 2004, 708, 709; OLG Celle MDR 2000, 1038, 1039; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 106 und NJW 2005, 687; OLG Naumburg OLGReport 2002, 310; KG NJW-RR 2005, 924; Hartung, in: Hartung/Römermann/Schons, RVG 2. Aufl. § 46 Rdn. 29; Musielak/ Fischer, ZPO 4. Aufl. § 121 Rdn. 18).
  • OLG Karlsruhe, 21.07.2005 - 17 W 30/05

    Prozesskostenhilfe: Grundsätze für die eingeschränkte Beiordnung und die

    Da der Rechtsanwalt diesen Gesichtspunkt schon beim Antrag auf seine Beiordnung zu bedenken hat und nicht davon ausgegangen werden kann, dass er einen solchen Antrag in Kenntnis der unweigerlichen Ablehnung seiner Beiordnung stellt, kann dem Antrag das entsprechende stillschweigende Einverständnis zu einer Einschränkung, die § 121 Abs. 3 ZPO Rechnung trägt, entnommen werden, ohne dass es einer Nachfrage und der Herbeiführung eines ausdrücklichen Einverständnisses bedürfte (so auch KG NJW-RR 2005, 924 m.w.N.; OLG Hamm MDR 2001, 832; a.A. OLG Bremen NJW-RR 2001, 1229; OLG Zweibrücken NJW-RR 2002, 500).
  • OLG Hamm, 08.08.2003 - 11 WF 123/03

    Beiordnung eines bei dem Prozessgericht nicht zugelassenen Rechtsanwalts

    Aber auch wenn man eine mit der Antragstellung verbundene konkludente Verzichtserklärung verneinen wollte (so etwa OLG Hamm, MDR 2001, S. 832), kann die Beschwerde keinen Erfolg haben.

    Der Wahlanwalt kann nämlich auch dann zu den Bedingungen eines am Prozessgericht zugelassenen Anwalts beigeordnet werden, wenn er noch keinen Verzicht auf die Reisekosten erklärt hat, weil dies gegenüber der sonst gem. § 121 Abs. 2 ZPO gebotenen Ablehnung seiner Beiordnung das mildere Mittel ist und daher dem aus Art. 20 GG hergeleiteten Übermaßverbot entspricht (OLG Hamm, MDR 2001, S. 832).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - L 18 AS 2113/11
    Ein Teil meint, eine Nachfrage sei nicht erforderlich, weil es seiner Einwilligung nicht bedürfe (OLG Hamm MDR 2001, 832 und FamRZ 2004, 708, 709; OLG Celle MDR 2000, 1038, 1039; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 106 und NJW 2005, 687; OLG Naumburg OLGReport 2002, 310; KG NJW-RR 2005, 924; Hartung, in: Hartung/Römermann/Schons, RVG 2. Aufl. § 46 Rdn. 29; Musielak/Fischer, ZPO 4. Aufl. § 121 Rdn. 18).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.11.2011 - L 18 AL 2113/11

    Beiordnung eines auswärtigen Rechtsanwalts - Beschränkung gemäß Mehrkostenverbot

    Ein Teil meint, eine Nachfrage sei nicht erforderlich, weil es seiner Einwilligung nicht bedürfe (OLG Hamm MDR 2001, 832 und FamRZ 2004, 708, 709; OLG Celle MDR 2000, 1038, 1039; OLG Nürnberg FamRZ 2002, 106 und NJW 2005, 687; OLG Naumburg OLGReport 2002, 310; KG NJW-RR 2005, 924; Hartung, in: Hartung/Römermann/Schons, RVG 2. Aufl. § 46 Rdn. 29; Musielak/Fischer, ZPO 4. Aufl. § 121 Rdn. 18).
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